Bildtafel der Verkehrszeichen in der sowjetischen Besatzungszone und der Deutschen Demokratischen Republik von 1945 bis 1956

Bild 24 verdeutlicht hier die Fahrtrichtung im Kreisverkehr, Leipzig, 1951
Das Ende des Parkverbots (Bild 23) wird durch ein eher provisorisch angebrachtes Zusatzschild verdeutlicht, darunter befindet sich Bild 30, Leipzig, 1951
Bild 30a, Leipzig, 1951

Die Bildtafel der Verkehrszeichen in der sowjetischen Besatzungszone und der Deutschen Demokratischen Republik von 1945 bis 1956 zeigt die Verkehrszeichen in der Sowjetischen Besatzungszone bis zur Verordnung der ersten Neufassung der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) in der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) im Jahr 1956.

Bis zur vollständigen Besetzung Deutschlands behielt die Straßenverkehrs-Ordnung von 1937 mit ihren bis 1944 erfolgten Novellen[1] ihre Gültigkeit, doch schon kurz nach der Eroberung einzelner Städte und Regionen begann die Demontage der nationalsozialistischen Symbole. Spätestens mit dem am 10. Oktober 1945 erlassenen Kontrollratsgesetz Nr. 2 verkündete der Alliierte Kontrollrat das Verbot der Nationalsozialistischen Deutschen Arbeiterpartei einschließlich ihrer angeschlossenen Organisationen. Das Verbot untersagte auch den Gebrauch des Hakenkreuzes. Spätestens damit wurde das 1943 erlassene Verkehrszeichen Bild 34a Rufstelle des NSKK-Verkehrshilfsdienstes[2] ungültig.

Grundsätzlich galten die StVO als auch die Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) aus dem Jahr 1937 bis auf die Einführung der im sowjetischen Sektor von Berlin ohnehin nicht übernommenen DDR-Novelle zur StVO vom 6. Februar 1953 unverändert fort[3] und wurde erst mit der neuen Straßenverkehrs-Ordnung vom 4. Oktober 1956 außer Kraft gesetzt.[4] Statt der Novelle waren im sowjetischen Sektor von Berlin von 1949 bis 1956 einige ergänzende Polizeiverordnungen zur StVZO von 1937 ergangen.[5] Diese hatten jedoch keinen Einfluss auf die Verkehrszeichen.

Schon sehr früh bemühte sich die sowjetische Besatzungsmacht um einen anhaltenden Verkehrsfluss, der zunächst hauptsächlich ihrer unverzögerten militärischen Operationsfähigkeit dienen sollte. Unter anderem auch in diesem Sinne erließ der Chef der NKWD-Truppen in Deutschland, Pawel Michailowitsch Simin und Stabschef Anatoly Wolkow am 27. April 1945 eine Ordnung zur Dienstausübung in Berlin an ihre Soldaten. Die Grenzkontrollposten hatten dabei darauf zu achten, dass keine nachlässig oder unsauber ausgeführten Verkehrsschilder aufgestellt wurden.[6] Verschiedene Fotografien aus der Sowjetzone belegen beispielsweise Autobahnschilder, die in sorgfältiger Ausführung und angeglichen an die deutschen Vorkriegsvorschriften, in kyrillischen und teilweise lateinischen Lettern Nah- und Fernziele angaben.

Farben

Bereits kurz nach Gründung der DDR wurden Überlegungen laut, sich von den bisher gültigen deutschen Industrienormen und Farbstandards zu lösen, wie sie in der Bundesrepublik Deutschland weiterhin in Kraft geblieben waren. Diese Maßnahmen zielten unter anderem darauf, die Souveränität und Unabhängigkeit des neuen Staates zu unterstreichen. Die Arbeit an der neuen Industrienormierung wurde zu einem der großen Projekte des Landes. Die Masse der alten Normen, die neu zu definieren waren, sowie die sich ständig ändernden Vorgaben durch Neuerungen in der Forschung und Technik machten dieses Werk bis zum Ende der Deutschen Demokratischen Republik zu einer Sisyphusarbeit. Das neue System TGL (Technische Normen, Gütevorschriften und Lieferbedingungen) wurde erstmals ab 1955 der westdeutschen DIN-Norm gegenübergestellt. Erst mit der Typfarbkarte 5/62, die 1962 erschien, kam eine erste DDR-eigene Farbnormierung zum Tragen. Bis dahin orientierten sich die Farbgebungen am RAL-Farbtonregister 840 R, das 1940, während des Zweiten Weltkriegs, erschienen war.[7]

Folgende Farbtöne waren im Farbtonregister 840 R für die Verkehrszeichen festgelegt. In Klammern stehen die heutigen Farbnamen, die es damals noch nicht gab.

  • Rot: RAL 2002 (Blutorange)
  • Gelb: RAL 2007 (Leuchthellorange)
  • Blau: RAL 5002 (Ultramarinblau)

Mit der Normierung der Emailfarben durch den RAL ab 1940[8] war es möglich geworden, vielen dieser Art gefertigten Verkehrsschilder eine einheitliche Farbgebung zu geben.

Von Bedeutung für die Beurteilung der Farben auf den frühen Verkehrszeichen in Ostdeutschland ist die Tatsache, dass aufgrund der Mangelwirtschaft deutliche Abweichungen von den Vorkriegsvorgaben auftreten konnten. Auch die Hauptsiegermächte, in diesem Fall insbesondere die Vertreter der Sowjetunion, hielten sich bei neu beauftragten Zeichen stellenweise nur andeutungsweise an die RAL-Farbgebung.

Typographie

Beispiel mit der Fetten Mittelschrift DIN 1451

Die typographische Grundlage bildete das 1932 erstmals erschienene Normblatt DIN 1451. Als Empfehlung war 1937 im Reichsgesetzblatt festgelegt worden, dass die dort enthaltenen Schriften eine Mindeststrichstärke von 7 Millimeter einhalten sollten. Die auf den Verkehrsschildern erscheinenden Zahlen sollten die Höhe der Versalien besitzen. Große Buchstaben hatten dabei nicht unter 50 Millimeter und Kleinbuchstaben nicht unter 35 Millimeter hoch abgebildet werden. Ausnahmen von diesen Regelungen wurden auf eigenen Musterblättern dargelegt.[9]

Da insbesondere typographische Zeichen zur damaligen Zeit oft noch von Schildermalern erstellt wurden, konnte es zu deutlichen Abweichungen im Schriftbild und der Ausprägung einzelner Buchstaben kommen.

I. Warnzeichen

(Bilder 1 bis 10)

  • Bild 1 Allgemeine Gefahrenstelle
    Bild 1
    Allgemeine Gefahrenstelle
  • Bild 2 Querrinne
    Bild 2
    Querrinne
  • Bild 3 Kurve
    Bild 3
    Kurve
  • Bild 4 Kreuzung
    Bild 4
    Kreuzung
  • Bild 5 Beschrankter Eisenbahnübergang
    Bild 5
    Beschrankter Eisenbahnübergang
  • Bild 6 Unbeschrankter Eisenbahnübergang
    Bild 6
    Unbeschrankter Eisenbahnübergang
  • Bild 7 Dreistreifige Bake (links) – vor unbeschranktem Übergang
    Bild 7
    Dreistreifige Bake (links) – vor unbeschranktem Übergang
  • Bild 8 Dreistreifige Bake (rechts) – vor beschranktem Übergang
    Bild 8
    Dreistreifige Bake (rechts) – vor beschranktem Übergang
  • Bild 9 Zweistreifige Bake (links)
    Bild 9
    Zweistreifige Bake (links)
  • Bild 10 Einstreifige Bake (rechts)
    Bild 10
    Einstreifige Bake (rechts)

II. Gebots- und Verbotszeichen

(Bilder 11 bis 31)

  • Bild 11 Verkehrsverbot für Fahrzeuge aller Art
    Bild 11
    Verkehrsverbot für Fahrzeuge aller Art
  • Bild 12 Verbot einer Fahrtrichtung oder Einfahrt
    Bild 12
    Verbot einer Fahrtrichtung oder Einfahrt
  • Bild 13 Verkehrsverbot für Kraftwagen
    Bild 13
    Verkehrsverbot für Kraftwagen
  • Bild 14 Verkehrsverbot für Krafträder
    Bild 14
    Verkehrsverbot für Krafträder
  • Bild 15 Verkehrsverbot an Sonn- und Feiertagen
    Bild 15
    Verkehrsverbot an Sonn- und Feiertagen
  • Bild 16 Verkehrsverbot an Sonn- und Feiertagen
    Bild 16
    Verkehrsverbot an Sonn- und Feiertagen
  • Bild 17 Gebot für Radfahrer, Verbot für alle anderen Verkehrsteilnehmer, den bezeichneten Weg oder Straßenteil zu benutzen
    Bild 17
    Gebot für Radfahrer, Verbot für alle anderen Verkehrsteilnehmer, den bezeichneten Weg oder Straßenteil zu benutzen
  • Bild 17 Gebot für Reiter, Verbot für alle anderen Verkehrsteilnehmer, den bezeichneten Weg oder Straßenteil zu benutzen[10]
    Bild 17
    Gebot für Reiter, Verbot für alle anderen Verkehrsteilnehmer, den bezeichneten Weg oder Straßenteil zu benutzen[10]
  • Bild 17 Gebot für Fußgänger, Verbot für alle anderen Verkehrsteilnehmer, den bezeichneten Weg oder Straßenteil zu benutzen[10]
    Bild 17
    Gebot für Fußgänger, Verbot für alle anderen Verkehrsteilnehmer, den bezeichneten Weg oder Straßenteil zu benutzen[10]
  • Bild 18 Verkehrsverbot für Fahrzeuge über ein bestimmtes Gesamtgewicht
    Bild 18
    Verkehrsverbot für Fahrzeuge über ein bestimmtes Gesamtgewicht
  • Bild 19 Verkehrsverbot für Fahrzeuge über eine bestimmte Breite
    Bild 19
    Verkehrsverbot für Fahrzeuge über eine bestimmte Breite
  • Bild 20 Verkehrsverbot für Fahrzeuge über eine bestimmte Höhe
    Bild 20
    Verkehrsverbot für Fahrzeuge über eine bestimmte Höhe
  • Bild 21 Verbot der Überschreitung bestimmter Fahrgeschwindigkeiten
    Bild 21
    Verbot der Überschreitung bestimmter Fahrgeschwindigkeiten
  • Bild 22 Halteverbot
    Bild 22
    Halteverbot
  • Bild 23 Parkverbot
    Bild 23
    Parkverbot
  • Bild 24 Vorgeschriebene Fahrtrichtung – Rechts
    Bild 24
    Vorgeschriebene Fahrtrichtung – Rechts
  • Bild 25 Vorgeschriebene Fahrtrichtung – Geradeaus
    Bild 25
    Vorgeschriebene Fahrtrichtung – Geradeaus
  • Bild 26 Vorgeschriebene Fahrtrichtung – Rechts abbiegen
    Bild 26
    Vorgeschriebene Fahrtrichtung – Rechts abbiegen
  • Bild 27 Vorgeschriebene Fahrtrichtung – Rechts abbiegen oder geradeaus
    Bild 27
    Vorgeschriebene Fahrtrichtung – Rechts abbiegen oder geradeaus
  • Bild 28 Einbahnstraße
    Bild 28
    Einbahnstraße
  • Bild 29 Haltzeichen an Zollstellen
    Bild 29
    Haltzeichen an Zollstellen
  • Bild 30 Vorfahrt auf der Hauptstraße achten!
    Bild 30
    Vorfahrt auf der Hauptstraße achten!
  • Bild 30a Halt! Vorfahrt auf der Hauptstraße achten!
    Bild 30a
    Halt! Vorfahrt auf der Hauptstraße achten!
  • Bild 30b Skizze für die Kennzeichnung einer Straße, auf der zur Beachtung der Vorfahrt gehalten werden muss
    Bild 30b
    Skizze für die Kennzeichnung einer Straße, auf der zur Beachtung der Vorfahrt gehalten werden muss
  • Bild 31 Droschkenplatz
    Bild 31
    Droschkenplatz

III. Hinweiszeichen

(Bilder 32 bis 52)

  • Bild 32 Parkplatz
    Bild 32
    Parkplatz
  • Bild 33 Vorsichtszeichen
    Bild 33
    Vorsichtszeichen
  • Bild 33 Vorsichtszeichen „Schule“
    Bild 33
    Vorsichtszeichen „Schule“
  • Bild 34 Hilfsposten
    Bild 34
    Hilfsposten
  • Bild 34 Hilfsposten (mit Pfeil rechtsweisend)[11]
    Bild 34
    Hilfsposten (mit Pfeil rechtsweisend)[11]

Zeichen für Laternen, die nicht die ganze Nacht über brennen

(Bilder 35 bis 36)

  • Bild 35 Ring für Laternenpfähle
    Bild 35
    Ring für Laternenpfähle
  • Bild 36 Schild für Laternen an Überspannungen
    Bild 36
    Schild für Laternen an Überspannungen

Ortstafel

(Bilder 37 bis 38)

Anstelle des Verwaltungsbezirks konnte in den Grenzräumen seit Einführung der am 1. Januar 1938 gültig gewordenen StVO gegebenenfalls der Begriff „Zollgrenzbezirk“ angegeben werden. Hierzu gab es kein eigenes Bild in der Vorschrift.[12]

  • Bild 37 Vorderseite
    Bild 37
    Vorderseite
  • Bild 38 Rückseite
    Bild 38
    Rückseite

Wegweiser für Reichsstraßen (offiziell ab 1953: Fernverkehrsstraßen)

(Bilder 39 bis 41)

  • Bild 39
    Bild 39
  • Bild 40
    Bild 40
  • Bild 41
    Bild 41

Wegweiser für sonstige befestigte Straßen

  • Bild 42
    Bild 42

Wegweiser für unbefestigte Straßen

  • Bild 43
    Bild 43

Reichsstraßen-Nummernschild (offiziell ab 1953: Fernverkehrsstraßen-Nummernschild)

  • Bild 44
    Bild 44

Zeichen für Ring- oder Sammelstraßen für Fernverkehr

  • Bild 45
    Bild 45

Vor-Wegweiser

(Bilder 46 bis 51)

  • Bild 46
    Bild 46
  • Bild 47
    Bild 47
  • Bild 48
    Bild 48
  • Bild 49
    Bild 49
  • Bild 50
    Bild 50
  • Bild 51
    Bild 51

Zeichen für Hauptverkehrsstraßen

  • Bild 52
    Bild 52

IV. Zeichen zur Leitung des Verkehrs bei Straßensperrungen

(Bilder 53 bis 58)

Signalscheiben auf Drehgestellen zur Verkehrsregelung bei halbseitigen Sperrungen

(Bilder 53 bis 54)

  • Bild 53
    Bild 53

Wegweiser für Umleitungen

(Bilder 55 bis 56)

  • Bild 55 Umleitung mit Umleitungspfeil
    Bild 55
    Umleitung mit Umleitungspfeil
  • Bild 56 Umleitung ohne Umleitungspfeil
    Bild 56
    Umleitung ohne Umleitungspfeil

Unnummerierte, aber ab 1. Januar 1938 ebenfalls gültig gewordene Zeichen

  • Verkehrsverbot für Kraftwagen und Krafträder[10]
    Verkehrsverbot für Kraftwagen und Krafträder[10]
  • Verkehrsverbot für Kraftwagen und Krafträder an Sonn- und Feiertagen[10]
    Verkehrsverbot für Kraftwagen und Krafträder an Sonn- und Feiertagen[10]
  • Übergang für Fußgänger (mit Pfeil rechtsweisend)[11]
    Übergang für Fußgänger (mit Pfeil rechtsweisend)[11]
  • Verkehrsverbot für Fahrräder[11]
    Verkehrsverbot für Fahrräder[11]

Zusatztafeln

  • Anfang Beginn einer Verbotsstrecke; unterhalb von Bild 22 oder Bild 23
    Anfang
    Beginn einer Verbotsstrecke;
    unterhalb von Bild 22 oder Bild 23
  • Verlauf der Verbotsstrecke; unterhalb von Bild 22
    Verlauf der Verbotsstrecke;
    unterhalb von Bild 22
  • Verlauf der Verbotsstrecke; unterhalb von Bild 23
    Verlauf der Verbotsstrecke;
    unterhalb von Bild 23
  • Ende Ende einer Verbotsstrecke; unterhalb von Bild 22 oder Bild 23
    Ende
    Ende einer Verbotsstrecke;
    unterhalb von Bild 22 oder Bild 23
  • Bild 1 mit Zusatztafel Gefällstrecke
    Bild 1 mit Zusatztafel Gefällstrecke

Nicht in der StVO aufgeführt, aber im Reichsverkehrsblatt veröffentlichte Zeichen

Folgende Zeichen wurden im Reichsverkehrsblatt 1939[13] veröffentlicht, sind in der Straßenverkehrs-Ordnung jedoch nicht enthalten gewesen.

  • Haltestellenzeichen für Straßenbahnen nach Anlage 1 (Durchmesser 350 mm)
    Haltestellenzeichen für Straßenbahnen nach Anlage 1
    (Durchmesser 350 mm)
  • Haltestellenzeichen für Straßenbahnen nach Anlage 1 (Durchmesser 450 mm)
    Haltestellenzeichen für Straßenbahnen nach Anlage 1
    (Durchmesser 450 mm)
  • Haltestellenzeichen für Kraftfahrlinien nach Anlage 2 (Durchmesser 250 mm)
    Haltestellenzeichen für Kraftfahrlinien nach Anlage 2
    (Durchmesser 250 mm)
  • Haltestellenzeichen für Kraftfahrlinien nach Anlage 2 (Durchmesser 350 mm)
    Haltestellenzeichen für Kraftfahrlinien nach Anlage 2
    (Durchmesser 350 mm)
  • Beispiel eines Haltestellenzeichen für Kraftfahrlinien der Kraftpost. Die Kraftpost wurde 1953 in der DDR aufgelöst.[14]
    Beispiel eines Haltestellenzeichen für Kraftfahrlinien der Kraftpost. Die Kraftpost wurde 1953 in der DDR aufgelöst.[14]
  • Haltestellenzeichen für Straßenbahnen nach Anlage 4 (Doppelhaltestelle)
    Haltestellenzeichen für Straßenbahnen nach Anlage 4 (Doppelhaltestelle)

Leitsteine

Die Bestimmungen der Vorläufigen Richtlinien für den Ausbau der Landstraßen (RAL 1937) vom Dezember 1942 galten in der DDR weiter. Sie wurden lediglich textlich leicht modifiziert, wie das Fachbuch Linienführung im Straßenbau vom März 1956 bestätigt. Danach sollten die „Leitsteine“ möglichst aus hellem und wetterbeständigen Naturstein hergestellt werden. Betonsteine sollten nur in Ausnahmefällen Verwendung finden, beispielsweise wenn Natursteine fehlten oder deren Frachtkosten zu hoch seien. Es galten auch weiterhin die bereits 1942 festgelegten Sicherungen für den Verkehr:

1. Leitsteine und Leitpflöcke,
2. Baumspiegel,
3. Schutzanlagen (Geländer und Brüstungen),
4. Trennstriche.

Auch die Abmessungen der Steine und die farbliche Gestaltung blieben identisch, wobei auf eine Abbildung – wie 1942 – verzichtet werden konnte.[15]

  • Bild 34a Leitsteine nach Tafel VIII zu RAL 1937 vom Dezember 1942
    Bild 34a
    Leitsteine nach Tafel VIII zu RAL 1937 vom Dezember 1942

Kennzeichen für Wegübergänge in Schienenhöhe

Diese Zeichen für Wegübergänge waren nicht in die Straßenverkehrsordnung aufgenommen worden, sondern gehörten zur Eisenbahn-Bau- und Betriebsordnung.

Warnkreuze

  • Warnkreuz für beschrankten ein- oder mehrgleisigen Bahnübergang mit Fahrleitung
    Warnkreuz für beschrankten ein- oder mehrgleisigen Bahnübergang mit Fahrleitung
  • Warnkreuz für beschrankten ein- oder mehrgleisigen Bahnübergang
    Warnkreuz für beschrankten ein- oder mehrgleisigen Bahnübergang
  • Warnkreuz für unbeschrankten eingleisigen Bahnübergang
    Warnkreuz für unbeschrankten eingleisigen Bahnübergang
  • Warnkreuz für unbeschrankten mehrgleisigen Bahnübergang
    Warnkreuz für unbeschrankten mehrgleisigen Bahnübergang
  • Das Warnkreuz gilt nur in Richtung des Pfeils
    Das Warnkreuz gilt nur in Richtung des Pfeils
  • Beschrankter Wegübergang ein- oder mehrgleisig vor einer Reichsbahn-Einheitsschranke
    Beschrankter Wegübergang ein- oder mehrgleisig vor einer Reichsbahn-Einheitsschranke

Warnlichter

  • Betriebszeichen an eingleisiger Bahn
    Betriebszeichen an eingleisiger Bahn
  • Warnzeichen bei Annäherung eines Zugs auf mehrgleisiger Bahn
    Warnzeichen bei Annäherung eines Zugs auf mehrgleisiger Bahn
  • Warnzeichen bei Annäherung zweier Züge auf mehrgleisiger Bahn
    Warnzeichen bei Annäherung zweier Züge auf mehrgleisiger Bahn

Ältere Warnlichter, die noch nicht abgebaut waren

Diese Zeichen gehörten nicht zur Eisenbahn-Bau- und Betriebsordnung

  • Warnkreuz mit Doppelwarnlicht für unbeschrankten eingleisigen Bahnübergang
    Warnkreuz mit Doppelwarnlicht für unbeschrankten eingleisigen Bahnübergang
  • Warnkreuz mit Doppelwarnlicht für unbeschrankten mehrgleisigen Bahnübergang
    Warnkreuz mit Doppelwarnlicht für unbeschrankten mehrgleisigen Bahnübergang
  • Warnkreuz mit weißem Warnlicht für unbeschrankten eingleisigen Bahnübergang
    Warnkreuz mit weißem Warnlicht für unbeschrankten eingleisigen Bahnübergang
  • Warnkreuz mit rotem Warnlicht für unbeschrankten eingleisigen Bahnübergang
    Warnkreuz mit rotem Warnlicht für unbeschrankten eingleisigen Bahnübergang
  • Warnkreuz mit rotem Warnlicht, Leuchtaufschrift und Wecker für unbeschrankten mehrgleisigen Bahnübergang
    Warnkreuz mit rotem Warnlicht, Leuchtaufschrift und Wecker für unbeschrankten mehrgleisigen Bahnübergang
  • Neuere Ausführung des Warnsignalschirms für unbeschrankten eingleisigen Bahnübergang
    Neuere Ausführung des Warnsignalschirms für unbeschrankten eingleisigen Bahnübergang

StVO-Novelle 1953

Im Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik wurde 1953 erstmals eine am 6. Februar 1953 verkündete Verordnung zur Änderung der Verordnung über das Verhalten im Straßenverkehr veröffentlicht.[16] Unterzeichnet hatte dieses Dokument der damalige Ministerpräsident Otto Grotewohl sowie der Chef der Deutschen Volkspolizei, Karl Maron, im Auftrag des Ministeriums des Inneren. Die Verordnung blieb bis zur grundlegenden Überarbeitung der StVO, die 1956 veröffentlicht wurde, die einzige DDR-Novelle zur Straßenverkehrs-Ordnung von 1937. In der Novelle von 1953 wurde unter anderem festgelegt, dass Benutzer von Hauptstraßen die Vorfahrt besitzen. Hauptstraßen waren:

  • a) Fernverkehrsstraßen (einschl. Ortsdurchfahrten), gekennzeichnet durch die Nummernschilder (Anl. I, Bild 44 STVO) und durch das Schild „Ring- oder Sammelstraßen für Fernverkehr“ (Anl. I, Bild 45 STVO);
  • b) Hauptverkehrsstraßen, gekennzeichnet durch ein auf der Spitze stehendes Viereck (Anl. I, Bild 52 STVO);
  • c) ferner an einzelnen Kreuzungen und Einmündungen: Straßen, bei denen auf den einmündenden oder kreuzenden Straßen auf der Spitze stehende Dreiecke „Vorfahrt auf der Hauptstraße achten“ (Anl. I, Bild 30 STVO) oder „Halt, Vorfahrt auf der Hauptstraße achten!“ (Anl. I, Bild 30 a STVO) angebracht sind.

Durch diese Veränderungen wurde auch das Wort Reichsstraße offiziell aus dem StVO-Katalog gestrichen und an seiner statt das in der ersten Straßenverkehrs-Ordnung des Deutschen Reiches von 1934 verwendete Wort Fernverkehrsstraße wiedereingeführt. Die Novelle wurde im sowjetischen Sektor von Berlin nicht gültig.[3]

Autobahnbeschilderung

Wie eine DDR-Studie aus dem Jahr 1988 festhielt, erbte der neue Staat aus den Liegenschaften des Dritten Reichs eines der „dichtesten und bestausgebautesten Straßennetze der Welt“. Insgesamt verfügte die Deutsche Demokratische Republik bei ihrer Gründung 1949 über 1.378 Kilometer Reichsautobahn mit 904 Brücken. Zumeist deutsche Verbände hatten in den letzten Kriegswochen noch rund 80 dieser Übergänge zerstört. Die sowjetische Militärregierung wollte diese Brücken schnellstmöglich wenigstens einspurig befahrbar machen.[17] Allerdings stand ein Weiterbau an den Autobahnen des Landes bis 1958 nicht auf der Planungsliste der Fachabteilung Eisenbahn, Transport- und Verbindungswesen im Zentralkomitee der Sozialistischen Einheitspartei Deutschlands.[18] Neben den wenigen privaten Fahrzeugen wurden die immer weiter verfallenden Autobahnen bis weit in die 1950er Jahre auch von Radfahrern und Fußgängern mit Handwagen genutzt. Diese gesetzlich verbotene Zweckentfremdung geschah oft mit Wissen der örtlichen Volkspolizeiposten. Erst 1956 setzten einige Mitarbeiter der Abteilung Straßenwesen im Verkehrsministerium eine „Denkschrift über die Lage des Straßenwesen in der DDR“ auf, welche die „sofortige“ Sanierung von Straßen und Brücken forderte.[19] Für die Autobahnen fand die Straßenverkehrsordnung sinngemäß ihre Anwendung.[20]

Tafeln im Mittelstreifen

  • Autobahnausfahrt-Ankündigungstafel – hier mit der Zusatztafel Tankstellen­vorankündigung. Das Sinnbild „T“ im Kreis wurde in der BRD bis 1971 verwendet (Frühjahr 1945)
    Autobahnausfahrt-Ankündigungstafel – hier mit der Zusatztafel Tankstellen­vorankündigung. Das Sinnbild „T“ im Kreis wurde in der BRD bis 1971 verwendet
    (Frühjahr 1945)

Tafeln am rechten Fahrbahnrand

  • Autobahnausfahrt-Vorwegweiser ohne Distanzangaben im Jahr 1945 an der Autobahn München – Berlin
    Autobahnausfahrt-Vorwegweiser ohne Distanzangaben im Jahr 1945 an der Autobahn München – Berlin
  • Von der Sowjetarmee angeordneter Autobahnausfahrt-Vorwegweiser bei Olvenstedt – Ebendorf im Jahr 1945
    Von der Sowjetarmee angeordneter Autobahnausfahrt-Vorwegweiser bei Olvenstedt – Ebendorf im Jahr 1945
  • Autobahnausfahrt-Vorwegweiser (1953)[21]
    Autobahnausfahrt-Vorwegweiser
    (1953)[21]
  • Autobahnausfahrt-Ankündigungstafel; (1953)[21]
    Autobahnausfahrt-Ankündigungstafel;
    (1953)[21]
  • Autobahnausfahrt-Ankündigungstafel; 1950er Jahre
    Autobahnausfahrt-Ankündigungstafel;
    1950er Jahre
  • Autobahnausfahrt-Ankündigungstafel auf der AVUS im Jahr 1950
    Autobahnausfahrt-Ankündigungstafel auf der AVUS im Jahr 1950
  • Autobahn-Vorankündigung: Wildwechsel durch Rehe auf 500 Metern
    Autobahn-Vorankündigung: Wildwechsel durch Rehe auf 500 Metern
  • Bake: 600 Meter zur Ausfahrt; (1953)[21]
    Bake: 600 Meter zur Ausfahrt;
    (1953)[21]
  • Bake: 400 Meter zur Ausfahrt; (1953)[21]
    Bake: 400 Meter zur Ausfahrt;
    (1953)[21]
  • Bake: 200 Meter zur Ausfahrt; (1953)[21]
    Bake: 200 Meter zur Ausfahrt;
    (1953)[21]
  • Einfahrt
    Einfahrt
  • Ausfahrt; (1953)[21]
    Ausfahrt;
    (1953)[21]

Tafeln an Autobahntankstellen

  • Bild 1 Hinweisschild an einer Autobahn­tankstellen­ausfahrt
    Bild 1
    Hinweisschild an einer Autobahn­tankstellen­ausfahrt
  • Bild 2 Wegweiser zur Autobahn­tankstelle
    Bild 2
    Wegweiser zur Autobahn­tankstelle
  • Bild 3 Pfeilschild „Ausfahrt“ mit Zusatzschild „Tank“
    Bild 3
    Pfeilschild „Ausfahrt“ mit Zusatzschild „Tank“

Kilometersteine im Mittelstreifen

  • Mustervorgabe des großen Kilometersteins mit Zielortangabe in Richtung Autobahnnullpunkt
    Mustervorgabe des großen Kilometersteins mit Zielortangabe in Richtung Autobahnnullpunkt
  • Ein 500-Meter-Stein mit Zielortangabe in Richtung Autobahnende
    Ein 500-Meter-Stein mit Zielortangabe in Richtung Autobahnende

Literatur

  • Friedrich Nöring: Der Straßenbaupraktiker. Fachbuchverlag, Leipzig 1953.
Commons: Historische Verkehrszeichen in Deutschland – Sammlung von Bildern

Anmerkungen

  1. Reichsgesetzblatt, Jahrgang 1944, Nr. 56, Tag der Ausgabe: Berlin, 4. Februar 1944, S. 48.
  2. Verordnung zur Änderung der Verordnung über das Verhalten im Straßenverkehr. In: Reichsgesetzblatt, Jahrgang 1943, Nr. 55, Tag der Ausgabe: Berlin, 31. Mai 1943, S. 334.
  3. a b Siegfried Mampel: Der Sowjetsektor von Berlin. Eine Analyse seines äußeren und inneren Status. Metzger, Frankfurt a. M., Berlin 1963. S. 315, 316.
  4. Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil I, Nr. 103, Berlin, den 20. November 1956, S. 1239–1251; hier: S. 1250.
  5. Siegfried Mampel: Der Sowjetsektor von Berlin. Eine Analyse seines äußeren und inneren Status. Metzner, Frankfurt a. M. 1963, S. 316; a) Polizeiverordnung über die Voraussetzungen zum Führen eines Kraftfahrzeuges vom 26.8.1949; b) Verordnung über die Ausgabe von polizeilichen Kennzeichen, über die Durchführung der technischen Überprüfung, über die Registrierung von Kraftfahrzeugen von Kraftfahrzeug-Anhängern und über den Umbau von Kraftfahrzeugen vom 19.11.1953, dazu: Erste Durchführungsbestimmung zu dieser Verordnung vom 19.11.1953; c) Verordnung zur Änderung der Verordnung über die Ausgabe von polizeilichen Kennzeichen, über die Durchführung der technischen Überprüfung, über die Registrierung von Kraftfahrzeugen und Kraftfahrzeuganhängern und über den Umbau von Kraftfahrzeugen vom 31.3.1955; d) Bekanntmachung über die Registrierung von Motorfahrrädern (Mopeds) und die Erteilung einer Fahrerlaubnis vom 15.3.1956; nur die Verordnungen unter b) und c) folgten den Vorbildern aus der Sowjetischen Besatzungszone bzw. der DDR.
  6. Direktive des Stabs der NKWD-Truppen zum Schutz des Hinterlandes der 1. Belorussischen Front, Nr. Sch/1-001083 über die Ordnung der Dienstausübung in Berlin, 27. April 1945
  7. Johannes Denecke: Lackfarben 1932–1945. In: Johannes Denecke Tarnanstriche des deutschen Heeres 1914 bis heute, Bernard & Graefe, Bonn 1999, ISBN 3-7637-5990-5. S. 104–106.
  8. Gewerblicher Rechtsschutz und Urheberrecht. Verlag Chemie, Weinheim an der Bergstraße 1958, S. 444.
  9. Reichsgesetzblatt, Jahrgang 1937, Nr. 56, Tag der Ausgabe: Berlin, 16. November 1937, S. 1195.
  10. a b c d Reichsgesetzblatt, Jahrgang 1937, Nr. 56, Tag der Ausgabe: Berlin, 16. November 1937, S. 1192.
  11. a b c Reichsgesetzblatt, Jahrgang 1937, Nr. 56, Tag der Ausgabe: Berlin, 16. November 1937, S. 1193.
  12. Verordnung über das Verhalten im Straßenverkehr (Straßenverkehrs-Ordnung – StVO –) vom 13. November 1937. In: Reichsgesetzblatt, Teil 1, Jahrgang 1937, Nr. 56, Berlin, 16. November 1937, S. 1193.
  13. Reichsverkehrsblatt B, Nr. 33 vom 29. Juli 1939
  14. Volkhard Stern: 100 Jahre Kraftpost. In: Das Archiv. Magazin für Post- und Telekommunikationsgeschichte 1 (2005), S. 16 ff.; hier: S. 18.
  15. Erwin Fuchs: Linienführung im Straßenbau, Fachbuchverlag Leipzig, Leipzig 1956, S. 139.
  16. Verordnung zur Änderung der Verordnung über das Verhalten im Straßenverkehr – Straßenverkehrsordnung – (STVO). In: Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik 19, Ausgabetag: 13. Februar 1953, S. 269.
  17. Axel Doßmann: Auto-Suggestionen. Zur Autobahnplanung in der DDR bis 1961. In: Burghard Ciesla, Axel Doßmann, Barbara Schmucki, Thomas Zeller u. a.: Netzwerk Autobahn (= Werkstatt Geschichte 21), Klartext, Essen 1998, ISBN 3-87916-230-1, S. 65–85; hier: S. 66.
  18. Axel Doßmann: Auto-Suggestionen. Zur Autobahnplanung in der DDR bis 1961. In: Burghard Ciesla, Axel Doßmann, Barbara Schmucki, Thomas Zeller u. a.: Netzwerk Autobahn (= Werkstatt Geschichte 21), Klartext, Essen 1998, ISBN 3-87916-230-1, S. 65–85; hier: S. 65.
  19. Axel Doßmann: Auto-Suggestionen. Zur Autobahnplanung in der DDR bis 1961. In: Burghard Ciesla, Axel Doßmann, Barbara Schmucki, Thomas Zeller u. a.: Netzwerk Autobahn (= Werkstatt Geschichte 21), Klartext, Essen 1998, ISBN 3-87916-230-1, S. 65–85; hier: S. 68.
  20. Friedrich Nöhring: Der Strassenbaupraktiker, Fachbuchverlag, Leipzig 1953, S. 78.
  21. a b c d e f Friedrich Nöring: Der Straßenbaupraktiker. Fachbuchverlag, Leipzig 1953, S. 79.
Bildtafeln deutscher Verkehrszeichen
Deutsches Reich:

vor 1910 • 1910 bis 1923 • 1923 bis 1925 • 1925 bis 1927 • 1927 bis 1934 • 1934 bis 1938 • 1938 bis 1945

Deutsche Besatzungszonen:

Westdeutsche Besatzungszonen und Bundesrepublik Deutschland von 1945 bis 1953 • Sowjetische Besatzungszone und Deutsche Demokratische Republik von 1945 bis 1956

Deutsche Demokratische Republik:

1956 bis 1964 • 1964 bis 1971 • 1971 bis 1978 • 1979 bis 1990

Bundesrepublik Deutschland:

1953 bis 1956 • 1956 bis 1971 • 1971 bis 1992 • 1992 bis 2013 • 2013 bis 2017 • Gültige Version seit 2017